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Deportation Chain – Die Verurteilung eines Gerichts

Dies ist keine Verteidigung. Es ist die Verurteilung eines Gerichts.
Bevor ich mit Ihnen einige Informationen teile, möchte ich mich an das Gericht wenden, das mich als Herr Mahdiye Tayefeh Kalhori anschreibt. Ist das nicht ein Zeichen, dass das Gericht nicht ausreichende und richtige Informationen in der Sache verfügt? Wenn das Geschlecht nicht bekannt ist, werde ich dann automatisch als Mann eingestuft? Ist das nicht eine sexistische und patriarchale Sicht?

Damit das Gericht eine klare Sicht bekommt, möchte ich nun bezüglich der Protestaktion in der nigerianischen Botschaft einige Informationen hier öffentlich mit Ihnen teilen. Die Protestaktion vom Oktober 2012 richtete sich gegen die Abschiebeanhörungen, die im normalen Sprachgebrauch auch als Botschaftsanhörungen bezeichnet werden, damit das Verbrechen der Abschiebung nicht benannt wird.
Diese sogenannten Botschaftsanhörungen durch Vertreter des nigerianischen Staates in Deutschland sind seit über 10 Jahren bekannt, z.B. in der Antwort der Bundesregierung zur Problematik von Botschaftsanhörungen zu finden in den Drucksachen des deutschen Bundestages [1]. In einem Bericht von 1999 wird die Praxis der Hamburger Ausländerbehörde beschrieben [2]. Nach dem die Öffentlichkeit über die Methoden der zuletzt genannten Behörde erfuhr, verlegte sie diese an einem Ort außerhalb der Stadt. Warum muss eine Behörde ihre Taten vor der Öffentlichkeit verheimlichen? Weil sie vielleicht mit dem Anspruch einer weltoffenen, multikulturellen und demokratischen Gesellschaft kollidieren?
Rex Osa, ein Aktivist der Flüchtlingsselbstorganisation THE VOICE Refugee Forum, selbst Flüchtling aus Nigeria und beteiligt an dem Protest in der nigerianischen Botschaft am 15.10.2012 hat in einem Zeitungsinterview am 18. August 2011 folgendes gesagt:
„Für Donnerstag plant die Flüchtlingsorganisation »The Voice« eine Protestkundgebung in Karlsruhe. Dorthin haben sich seit Beginn dieser Woche nigerianische Botschaftsbeamte begeben, um Asylbewerber zu »identifizieren«, ihnen Dokumente auszustellen und ihre Abschiebung vorzubereiten. Auf welche Weise führen ihnen deutsche Ausländerbehörden die Flüchtlinge zu?
Wir wissen aus Erzählungen und Beobachtungen, auf welche Weise die Flüchtlinge teilweise zu diesen Anhörungen gebracht werden. Mit polizeilichem Zwang wurden damals Afrikaner bis Freitag aus der ganzen Republik zur Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge in Karlsruhe transportiert. Die nigerianische Botschaft mit Sitz in Berlin führt solche Abschiebeanhörungen immer wieder in verschiedenen Städten durch. Sie sind Teil eines korrupten und neokolonialen Abschiebehandels zwischen der nigerianischen Botschaft und deutschen Behörden auf Kosten der Flüchtlinge. Die Rolle der nigerianischen Botschaft ist seit 2007 bekannt: Für jede Abschiebung aus Deutschland durch die Zuordnung der nigerianischen Nationalität kassiert sie 500 Euro, 250 Euro für das Verhör und 250 Euro nach Erfolg, wenn sie Papiere der nigerianischen Staatsangehörigkeit ausstellt. Es werden auch dort Asylbewerber aus anderen afrikanischen Staaten anerkannt, um sie später von Nigeria aus nach Togo, Liberia, Uganda, Sudan oder Sierra Leone weiterzuschieben. Das ist ein reines Geschäft mit Menschenleben.
Vor diesem Hintergrund erscheint der Protest in der nigerianischen Botschaft, den Sie als Besetzung bezeichnen, gegen unrechtmäßige, korrupte und menschenverachtende Praktiken als legitim, weil bis dahin mit weniger spektakulären Mitteln kein nachvollziehbarer Einhalt gegen diese menschenverachtende Praxis geboten werden konnte.
Der Entschluss zum Protest in der nigerianischen Botschaft erfolgte spontan am Morgen des besagten 15.10.2012 und wurde direkt in die Tat umgesetzt.
Am Montag, dem 15. Oktober 2012, wurden 30 Aktivisten für die Rechte von Flüchtlingen und Migrantinnen auf brutale Weise festgenommen, als sie legitimer Weise gegen die nigerianische Botschaft in Berlin protestierten. Die Botschaft hat mit der deutschen Regierung ein Abkommen abgeschlossen, das einfachere und schnellere Abschiebungen ermöglicht und Flüchtlingen ihr Recht auf Asyl verwehrt. Die Protestaktionen an der nigerianischen Botschaft richteten sich insbesondere gegen die so genannten Botschaftsanhörungen, bei denen Gruppenanhörungen von Flüchtlingen als Zwangsmaßnahme durchgeführt werden, um deren mutmaßliche Herkunftsländer zu bestimmen, damit sie dorthin abgeschoben werden können.

Ich habe als eine politische Flüchtlingsfrau und Fotografin selbst Acht ein Halb Jahre meines Lebens mit Duldungspapieren in Flüchtlingslagern verbracht. Drei Jahre davon war ich ohne jegliche Rechte (Arbeitsverbot, Bildungsverbot etc.) der Gefahr der Abschiebung ausgesetzt. Ich habe es also als meine Pflicht angesehen in der Protestbewegung gegen unmenschliche, rassistische und ungerechte Gesetze zu sein. Diese Pflicht habe ich auch als eine politische Aktivistin, die sowohl am Aufbau der Flüchtlingsprotestzeltes in Berlin als auch an der Organisierung des Protestmarsches von Würzburg nach Berlin beteiligt war, angenommen.
Als Fotografin und Filmemacherin wollte ich ferner die Situation der Menschen dokumentieren, welche ihre Länder verlassen mussten, weil dort Kriege oder Diktaturen herrschen. Diese Menschen mussten auch vielleicht fliehen, weil die Regime in ihrem Land durch Lieferungen von Waffen, anderer militärischer Ausrüstung, Folterinstrumenten oder Unterdrückungsmitteln auch vom deutschen Staat gestützt worden. Sie haben vielleicht in Kriegen Massenvernichtungswaffen kennengelernt, die wie in Halabja auch aus Deutschland kamen. Nun erleben sie hier in Deutschland die Isolation in Flüchtlingslagern. Diese Menschen und ihre Situation wollte ich dokumentieren und die Wahrheit über ihnen erzählen.
Ich wollte die Geschichte derer erzählen, die aufgrund von Vereinbarungen zwischen Deutschland und Nigeria oder anderer Länder mit Hilfe von Frontex verkauft und deportiert werden. Ich kann über diese Wahrheiten nicht hinwegsehen und nicht schweigen zu diesen Verbrechen. Die deutsche Regierung kann die Verantwortung nicht von sich weisen.
Ich frage Sie, kennt die deutsche Justiz die oben genannten Zusammenhänge und Fakten nicht? Warum sonst wird hier wie in den vergangenen Verhandlungen in derselben Sache versucht, politisch aktiven Menschen, die sich an dem Protest in der nigerianischen Botschaft beteiligt haben, zu kriminalisieren und zu verurteilen? Kann man dies nicht als die Vertuschung und Unterdrückung des Protestes sehen, welches sich gegen die Abschiebemaschinerie, dem Menschenverkauf, Rassismus oder der Ausbeutung von Menschen richtet?
Es ist unsere Pflicht, hier die deutsche Justiz darauf hinzuweisen, dass im Falle des Schweigens gegen diese Politik sie wie bereits in der Vergangenheit in naher Zukunft vor der Geschichte und den Menschen Rechenschaft ablegen muss.
Die Kriminalisierung eines Menschen, der gegen eine unmenschliche Handlung protestiert, ist selbst ein Verbrechen.
Ich will hier zuletzt Matin Luther King zitieren, der ein Mal sagte: „Vergessen wir nicht, alles was Hitler tat, war legal.“
Mahdiye Tayefeh Kalhori
[1] Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carsten Hübner, Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS, Drucksache 14/6660, Zur Problematik von „Botschaftsanhörungen“, 26.7.2011, Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/067/1406746.pdf
[2] Conni Grenz, Von Rot-Grün zu Schill, Politik gegen Flüchtlinge in Hamburg, http://www.brechmitteleinsatz.de/artikel/flucht-hh.html