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On 15, Sep 2013 | No Comments | In | By crosspoint

Gerichtsverfahren gegen Initiative in Gedenken an Oury Jalloh!

Am 5. September 2013 mußte sich erneut ein Mitglied der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh vor dem Magdeburger Amtsgericht wegen Verleumdung verantworten.
Der Angeklagten wird vorgeworfen im Rahmen einer Demonstration vor dem Landgericht Magdeburg im März 2012 durch den Ausruf “Ihr Mörder!”drei Polizisten in ihrer persönlichen Ehre verletzt zu haben.

Durch diese Äußerung soll sie außerdem versucht haben das Ansehen der ganzen Polizeibehörde zu schädigen, indem sie wissentlich die Unwahrheit gesagt haben soll.
Die Angeklagte verteidigt sich selbst und verlas zu Beginn ihrer Verhandlung eine Prozesserklärung, in welcher sie mehrere schwerwiegende Vorwürfe gegen die Justiz in Sachsen-Anhalt vorbrachte und auch den für diesen Fall zuständigen Richter Schleupner für befangen erklärte.
Diesen Antrag begründete sie unter anderem damit, dass seit dem Tod von Oury Jalloh, der an Händen und Füßen angekettet in einer Polizeizelle verbrannte, nur diejenigen verfolgt werden, die sich lautstark für die Aufklärung der Todesumstände einsetzen, während die Mörder frei herumlaufen können.
Außerdem führte sie aus, dass die Polizeibehörde sich selbst am meisten geschadtet hat, weil sie wichtige Beweismittel verschwinden ließ und Polizisten im Zeugenstand kollektiv gelogen haben.
Die Richter in Dessau und Magdeburg verweigern die Suche nach den Mördern von Oury Jalloh, indem sie einen Mord von vorn herein negierten und in vier langen Prozessjahren alle Lügen überhörten und alle Beweimittel, die eindeutig für die Ermordung von Oury Jalloh durch Dessauer Polizeibeamte sprechen, nicht sehen wollen.
Vor wenigen Wochen wurde bereits ein anderes Mitglied der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh für schuldig befunden, Polizeibeamte am Rande der Gerichtsverhandlungen in Magdeburg beleidigt zu haben. In diesem Prozess hatte sich der Chef vom Staatsschutz Magdeburg, Frank Schwitzer, besonders hervorgetan. Es stellte sich heraus, dass er alle geladenen Polizist_innen dazu aufgefordert hatte, Anzeige gegen eine ganz bestimmte Person der Oury Jalloh Initiative zu stellen.
Zudem hatte Schwitzer versucht den einzigen zwei Zivilzeuginnen einzureden, etwas gehört zu haben, was sie gar nicht gehört hatten. Zur Krönung des Ganzen hatte dieser Staatsschutzchef auch einen offensichtlichen Neonazi dazu bewegen wollen, ebenfalls eine Anzeige gegen diese Person wegen Beleidigung zu erstatten.
Frau Nolte, die zuständige Richterin am Magdeburger Amtsgericht hatte ihr Urteil bereits geschrieben, bevor der Angeklagte sein umfangreiches Plädoyer verlesen hatte. Zum Entsetzen der Prozessbeobachter_innen erklärte sie, dass sie überhaupt keine Zweifel an der Schuldigkeit des Angeklagten hätte und verhängte eine Strafe von 4.500 €!
Dieses Vorgehen unterstreicht einmal mehr, dass in Sachsen-Anhalt diejenigen rücksichtslos verfolgt und verurteilt werden, die “Mörder” schreien, während die Mörder von Oury Jalloh vom Polizeiapparat und der Justiz in allen Ebenen geschützt werden.
Am 18. September 2013 findet die Fortsetzung des aktuellen Repressionsprozesses vor dem Amtsgericht Magdeburg statt. Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh kritisiert die Vorgehensweise von Polizei und Gerichten in Sachsen – Anhalt auf das schärftse und wertet dieses Verfahren als vorgeschobenes Ereignis, um die Kriminalisierung einzelner Mitglieder voranzutreiben.

Oury Jalloh – Das war Mord!
Fortsetzungstermin der Verhandlung gegen die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh:
Mitwoch, 18.09.2013 um 10:15 Uhr
Amtsgericht Magdeburg
Breiter Weg 203-206
(Saal ist noch nicht bekannt, bitte auf Aktualiserungen achten:
http://initiativeouryjalloh.wordpress.com )